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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - 2 K 235/06   

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https://dejure.org/2008,15038
OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - 2 K 235/06 (https://dejure.org/2008,15038)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.12.2008 - 2 K 235/06 (https://dejure.org/2008,15038)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 2 K 235/06 (https://dejure.org/2008,15038)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ROG § 3; ; ROG § 7; ; VwGO § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ROG § 3; ROG § 7; VwGO § 47
    Festsetzung eines Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffgewinnung: Entwicklungsplan, regionaler; Grundsätze der Raumordnung; Rechtsnorm; Rohstoffgewinnungsgebiet; Vorbehaltsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksamkeit einer im regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion einer Stadt enthaltenen Festsetzung eines Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffgewinnung; Festsetzung eines Vorbehaltsgebiets als eine im Rang unter dem Landesrecht stehende Rechtsvorschrift; Fehlen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2009, 271
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - 2 K 235/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundsverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.11.2003 - 4 CN 6/03 - zitiert nach juris) sind in einem Regionalplan enthaltene Ziele der Raumordnung Rechtsvorschriften im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO.

    Sie können auch als Regelungen mit beschränktem Adressatenkreis Außenwirkung haben (BVerwG, Beschl. v. 20.11.2003 a.a.O.).

    Sie sind ohne weiteres im Wege der Abwägung überwindbar (BVerwG, Urt. v. 20.11.2003, a.a.O).

    Dem Zulässigkeitserfordernis des erforderlichen Rechtsschutzinteresses ist aber schon dann genügt, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Rechtsschutzsuchenden gegebenenfalls von Nutzen sein kann (BVerwG, Urt. v. 20.11.2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - 2 K 235/06
    § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ROG ordnet sie daher den Grundsätzen und nicht den Zielen der Raumordnung zu (BVerwG, Urt. v. 13.03.2003 - 4 C 4/02 - nach juris).
  • VGH Bayern, 10.04.2003 - 15 ZB 99.1658

    Bauleitplanung: Nachträgliches Untragbarwerden der Abwägungen,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - 2 K 235/06
    Das Raumordnungsgesetz stellt durch Legaldefinition klar, dass das Wesentliche eines landesplanerischen Vorbehaltsgebiets die besondere Gewichtung eines bestimmten Belangs ist, jedoch der abwägenden Gemeinde ein Abwägungsspielraum zuzubilligen ist, der ihr auch die Möglichkeit einräumt, dieses besondere Gewicht bei noch gravierenderen Belangen in der Abwägung unterlegen zu lassen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.04.2003 - 15 ZB 99.1658 - nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 K 53/12

    Festsetzung eines Vorranggebiets für Braunkohle im Landesentwicklungsplan

    Etwas anderes wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn der Antragsgegner das Rohstoffgebiet lediglich als Vorbehaltsgebiet und damit als bloßen Grundsatz der Raumordnung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 ROG festgelegt hätte (vgl. zu Regionalen Entwicklungsplänen: BVerwG, Beschluss vom 15.06.2009 - BVerwG 4 BN 10/09 - juris, OVG LSA, Urteil vom 11.12.2008 - 2 K 235/06 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 141/08

    Wirksamkeit des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg

    Keine Rechtsvorschriften sind demgegenüber zwar die Grundsätze der Raumordnung im Sinne des § 2 ROG, weil ihnen - wie es beispielsweise bei Vorbehaltsgebieten im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ROG der Fall ist - an der für Rechtsvorschriften erforderlichen Verbindlichkeit fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.06.2009 - 4 BN 10/09 - juris; vorgehend OVG LSA, Urteil vom 11.12.2008 - 2 K 235/06).
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